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BSG, 25.06.1987 - 11a RLw 1/86 |
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- BSG, 16.12.1981 - 11 RLw 6/80
Landwirtschaftlicher Unternehmer - Selbständige Erwerbstätigkeit - Altershilfe …
Auszug aus BSG, 25.06.1987 - 11a RLw 1/86
Insoweit hat der Senat die Rechtsprechung zur Rentenversicherung übernommen, daß es dabei auf den Umfang und den Ertrag der selbständigen Erwerbstätigkeit nicht ankommt (BSGE 53, 32, 33). - BSG, 15.06.1976 - 2 RU 141/75
Auszug aus BSG, 25.06.1987 - 11a RLw 1/86
Dem gleichzustellen ist die entgeltliche Abgabe des Alkohols an das Hauptzollamt mit dem folgenden Vorbehalt: Wird im wesentlichen nur für den eigenen Verbrauch gebrannt und nur soviel Alkohol der Zollverwaltung gegen Gutschrift abgegeben, daß die auf das Brennen für den eigenen Verbrauch entfallende Steuer hieraus beglichen werden kann, so ist dies wie das Brennen für den eigenen Verbrauch dem privaten Bereich zuzuordnen, wie der 2. Senat zur Unfallversicherung bereits entschieden hat (Urteil vom 15. Juni 1976 2 RU 141/75 SozSich 1976, 316).
- LSG Hessen, 30.05.1989 - L 12 J 971/86
Rentenversicherung; Selbständigkeit; Erwerbstätigkeit; Gewinnerzielung; …
Eine selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne von § 1247 Abs. 2 Satz 3 RVO übt nur derjenige aus, dessen Tätigkeit auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet ist (Anschluß an BSG, Urteil vom 25. Juni 1987 - 11 a RLW 1/86 - in SozR 5850 § 3 GAL Nr. 3).Der Senat schließt sich dieser überzeugenden Rechtsansicht des 11 a-Senats des BSG (Urteil vom 25. Juni 1987 - 11 a RLw 1/86 in SozR 5850 § 3 GAL Nr. 3) und nicht der gegenteiligen Auffassung des LSG Baden-Württemberg an (…Urteil vom 19. Februar 1986 - L-2/J-223/85 in Breithaupt 1986, S. 506 ff), nach der es unerheblich ist, daß Erträge nur zur Versorgung der eigenen Familie dienen.
Diese Vermietung ist dem privaten Bereich zuzuordnen und begründet keinen Gewerbebetrieb (BSG, Urteil vom 25. Juni 1987 a.a.O.).
- OLG Dresden, 26.11.2012 - 23 UF 890/12
Beginn der (Rückwärts-)Frist des § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG
Bei der Rückwärtsberechnung ist jedoch zu beachten, dass, eben weil die Frist rückwärts gerechnet wird und die Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, die Frist nicht mit dem Ablauf des Tages, sondern mit dem Beginn des jeweiligen Tages, also um 0:00 Uhr, endet (…Schröder in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl., § 137 Rn. 4;… Repgen in Staudinger, BGB, Stand: Juli 2009, § 187 Rn. 7; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 20.12.2011, 13 UF 128/11, juris, Rn. 7; a. A. Grandel, FF 2011, 133 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.06.1987, 11a RLw 1/86, juris, Rn. 8 für die Ladungsfristen im Sozialgerichtsgesetz). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - L 14 R 161/16
Anspruch auf Zurückverweisung einer Sache an das Sozialgericht; Wesentlicher …
Die Ladungsfrist des § 110 Absatz 1 Satz 1 SGG ist dabei eingehalten worden, da die Ladung dem Kläger am gleichen Wochentag (nämlich am Freitag, dem 11.11.2016) zwei Wochen vor dem Verhandlungstag (am Freitag, dem 25.11.2016) bekannt gegeben worden ist (…vgl. hierzu Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 11. Auflage, § 110, Rdn. 14 mit Hinweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.1987, 11a RLw 1/86, SozR 1500 § 110 Nr. 1). - LSG Sachsen, 26.04.2001 - L 6 LW 19/00
Einkünfte eines Landwirts als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eigenen …
Das Erzielen von Einnahmen allein ist nicht automatisch mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gleichzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.1987, 11 a RLW 1/86, SozR 5850 § 3 Nr. 3). - LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 645/08 Diese liegt nicht vor, wenn der Versicherte nur für den Eigengebrauch tätig wird (BSG, Urteil v. 25.06.1987, 11a RLw 1/86, SozR 5850 § 3 Nr. 3) oder eine Tätigkeit nur als Hobby betreibt.